Kompaktwissen Brandschutz im Baurecht


  • Brandschutz in der Entwässerungstechnik
    Im vorbeugenden Brandschutz werden Boden- und Dachabläufe mit einem senkrechten Ablaufstutzen als Rohr- bzw. Deckendurchführungen angesehen, die abgeschottet werden müssen, damit sich im Brandfall das Feuer nicht über die Entwässerungsleitungen ausbreiten kann.

  • Mindestanforderungen an den Brandschutz
    Die Mindestanforderungen an den Brandschutz bei Leitungsanlagen werden in den baurechtlichen Verordnungen, den Technischen Baubestimmungen und den Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen der einzelnen Bundesländern dokumentiert.

  • Vorbeugender Brandschutz
    Wird u.a. durch die MBO, LBOs, die DIN EN 12056, die DIN 4102 und die LAR geregelt.

  • Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR)
    Mit der MLAR wird erläutert, wie die gemäß Landesbauordnung vorgegebenen Schutzziele erreicht werden können.

  • Kennzeichnungs- und Hinweispflicht

    Hersteller von Rohrabschottungen sowie die Unternehmen, die die Rohrabschottungen ausführen, sind verpflichtet, nachzuweisen, dass die Rohrabschottungen den An- / Verwendbarkeitsnachweisen entsprechen bzw. zu dokumentieren, unter welchen Bedingungen die ausgeführte Rohrabschottung funktioniert.

Suchen Sie detailliertere Informationen zum Baurecht für den Brandschutz? Dann laden Sie hier unsere PDF zum Thema herunter:

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Stand: April 2024

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