Die DIN 18534 geht auf die DIN 18195 zurück, welche die Planung und Ausführung von Bauwerksabdichtungen jeder Art regelt. Allerdings bildet die DIN 18195 nur noch den Rahmen für die verschiedenen Bereiche der Gebäudeabdichtung, seit sie in die Normenreihe 18531 bis 18535 unterteilt wurde. Dazu gehören:
Für die Abdichtungen in Bädern und somit auch für die Abdichtung bodengleicher Duschen ist also die DIN 18534 ausschlaggebend. Sie gilt seit Juli 2017. Planer und Handwerker profitieren von der neuen Norm in zweifacher Hinsicht: Erstens berücksichtigt diese Norm den aktuellen Stand der Technik und damit endlich auch die Verbundabdichtung. Diese hatte sich zwar als zuverlässige Lösung zur Abdichtung von Nassbereichen bewährt, musste aber trotzdem bisher jedes Mal als Sonderkonstruktion vertraglich geregelt werden. Zweitens gibt es nun ein verbindliches Regelwerk. Bisher wurde die Abdichtung in Innenräumen sowohl von verschiedenen Merkblättern und Leitfäden des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB) als auch von der DIN 18195 geregelt.
Die neue Norm bietet einheitliche, aktuelle und widerspruchsfreie Regeln für die Erstellung von Bauwerksabdichtungen. Das führt zu deutlich mehr Ausführungsklarheit und -sicherheit auf der Baustelle sowie zu einer sauberen Trennung der Gewerke. Dabei lässt die DIN 18534 auch die besonderen Herausforderungen bei der Abdichtung bodengleicher Duschen nicht unberücksichtigt. Hier muss bei Einbau und Abdichtung zum Beispiel darauf geachtet werden, dass die Dichtungsebene unterhalb des Bodenbelages und des Klebers bereits bei der Installation herzustellen ist. Als anerkannter Stand der Technik hat sich dafür die Abdichtung im Verbund (AIV) etabliert. Bei der Erstellung der Abdichtung nach DIN 18534 müssen verschiedene Aspekte beachtet werden, vor allem die Verbindungsart, die Flanschbreite und die sogenannten Wassereinwirkungsklassen.
Damit die Entwässerungslösung dauerhaft dicht bleibt, muss sie korrekt in den
Untergrund eingearbeitet werden. Dazu regelt die DIN 18534-3 die konstruktive
Verbindung vom Flansch (am Ablaufkörper) mit der Dichtmanschette, welche in den
Verbund eingearbeitet wird.
Es gibt drei zulässige Arten der Verbindung:
Im Abschnitt „Detailausbildung“ (Punkt 7.6) heißt es in der DIN 18534-3 außerdem, dass „die Flanschbreite an Entwässerungsrinnen, Bodenabläufen und Einbauteilen (…) mindestens 50 mm betragen muss.“ Dies gilt allerdings nicht für werksseitig angebrachte Dichtmanschetten. Auch wenn die Bodenabläufe in stark beanspruchten Bereichen installiert werden, wie beispielsweise in öffentlichen Reihenduschen, muss die Flanschbreite mindestens 50 mm betragen. Zudem hat die Dichtmanschette auf den angrenzenden Bereich nochmals > 50 mm zu überlappen.
| Klebe-Flanschbreite | W0-I | W1-I | W2-I | W3-I | |
| >= 30 mm* | |||||
| >= 50 mm | |||||
| werksseitige Verbindung | |||||
Anforderung an die Flanschbreite abhängig von der Wassereinwirkungsklasse
*Nachweis durch den Hersteller für Ablauf und Dichtmanschette unter Verwendung systemkonformer Dichtkleber
Die unterschiedliche Beanspruchung der Abdichtung durch die Einwirkung von Nässe auf Wände und Böden definiert die DIN 18534-1 über vier Wassereinwirkungsklassen von W0-I bis W3-I. Je länger und je mehr Wasser auf eine Fläche einwirkt, umso besser muss sie abgedichtet sein, damit keine Feuchtigkeitsschäden entstehen.
| Wassereinwirkungsklasse | Erläuterung | Anforderung an die Abdichtung | Beispiel |
| W0-I gering | Flächen, auf die nur gelegentlich Spritzwasser trifft | Bei ausreichend wasserfesten Oberflächen ist keine weitere Abdichtung nötig. | Private Bäder oder Küchenböden |
| W1-I mäßig | Flächen, auf die häufig Brauchwasser einwirkt, kein Anstau | Keine besonderen Anforderungen, es sei denn, die Feuchtigkeit kann hier in empfindliche Unterschichten vordringen | Wand über Badewanne oder in der Dusche |
| W2-I hoch | Flächen, auf die häufig Brauchwasser einwirkt, das sich anstaut | Abdichtung nach Norm | Bodenflächen von bodengleichen Duschen |
| W3-I sehr hoch | Flächen, die sowohl Brauch- als auch Spritzwasser über einen langen Zeitraum ausgesetzt sind, das Wasser staut sich oft an | Abdichtung nach Norm | Gewerbliche Küchen, Duschen sowie Beckenumrandungen im Schwimmbad |
Die Wassereinwirkungsklassen nach DIN 18534
W1-I
W2-I
Wassereinwirkungsklassen in privaten Bädern: Die Bodenflächen bodengleicher Duschen sind hier besonders stark belastet.
Eine bodengleiche, durchgeflieste Dusche im privaten Bereich entspricht beispielsweise der Wassereinwirkungsklasse W2-I. Hier hat die Abdichtung mit rissüberbrückenden mineralischen Dichtungsschlämmen oder Reaktionsharzen zu erfolgen. Alternativ kann auch eine bahnenförmige Abdichtung gewählt werden. Abdichtungen mit Polymerdispersionsanstrichen eignen sich nur für Flächen, die lediglich mäßigen Belastungen durch Spritzwasser ausgesetzt sind (Wandbereich). In Reihenduschen von Sport- oder Gewerbestätten hingegen fallen neben dem Boden sogar die wasserbenetzten Wände in die Wassereinwirkungsklasse W3-I; die davor liegende „Spritzfläche“ ist Wassereinwirkungsklasse W2-I.
Dallmer hat die technische Entwicklung, die sich nun in der neuen Norm widerspiegelt, mit vorangetrieben. Alle Dallmer Entwässerungssysteme zur Aufnahme der Verbundabdichtung entsprechen grundsätzlich der DIN 18534. So ist zum Beispiel die nun geforderte Flanschbreite für Duschrinnen und Bodenabläufe von mindestens 50 mm bei Dallmer schon seit Jahren Standard. Darum lassen sich mit Dallmer-Produkten Einbau und Abdichtung unkompliziert realisieren. Auf welche Weise, das demonstrieren die folgenden Beispiele:
Mit dem DallFlex-Ablaufgehäuse bleibt die von Praktikern besonders geschätzte Gewerketrennung bei der Montage erhalten: Der Sanitärinstallateur setzt den Ablauf auf den Rohfußboden und bindet ihn direkt an die Entwässerungsleitung an. Dann wird das Ablaufgehäuse passgenau bündig in den Estrich integriert. Die Dichtmanschette mit erforderlicher Breite wird anschließend vor dem Auftragen der AIV nur noch in das Gehäuse eingeclipst. Werden die Abläufe in Bereichen der Wassereinwirkungsklasse W3-I eingesetzt – wie beispielsweise in öffentlichen Reihenduschen – sind die Anforderungen zu Flanschbreite und Überlappung höher. Doch auch bei solchen Anwendungen bleibt der Montageprozess für die DallFlex-Abläufe auf der Baustelle identisch, da die Breite der Dichtmanschette rings um den Ablauf generell 100 mm beträgt und sie, wie bei der häuslichen Installation, ebenfalls einfach in den Ablaufkörper eingeclipst wird.
Besonders einfach lassen sich die Abdichtungsvorgaben an einen Duschplatz durch den Einsatz eines sogenannten Duschelements erfüllen. Das Duschelement DallFlex von Dallmer besteht aus einer durchgängig wasserundurchlässigen Fläche und erfüllt deshalb die Anforderungen der Wassereinwirkungsklasse W2-I. Bei solchen Duschelementen ist bereits ein notwendiges Gefälle von etwa 2 Prozent respektive etwa 2 cm im Duschbereich (bei Entwässerungslösungen an der Wand) vorgeformt. Dieses werksseitige Leistungsmerkmal ist umso wichtiger, als auch die neue DIN 18534 keine konkreten Gefällevorgaben macht. Wie bei den auf Estrich in die AIV eingebundenen bodengleichen Abläufen hat die Abdichtung der Duschboards analog zu den Wassereinwirkungsklassen ebenfalls mit rissüberbrückenden, flexiblen Dichtmanschetten zu erfolgen.
Die Abdichtung im Verbund (Verbundabdichtung) ist nötig, weil verfugte Beläge
aus Fliesen, Platten oder Naturstein alleine nicht wasserdicht sind. Basis der AIV
bildet eine Streich- bzw. Spachtelabdichtung oder eine Abdichtungsbahn. Darauf
verlegt der Fliesenleger Platten oder Fliesen im Dünnbettverfahren.
Verbundabdichtungen müssen überall ausgeführt werden, wo Spritz- oder
Brauchwasser anfällt. Bei bodengleichen Duschen z. B. werden die Wände bis zu 30
cm über der Dusche abgedichtet. Der Flansch sollte über eine rechtwinklige
Aufkantung verfügen, damit er sicher in die Verbundabdichtung der Wand
eingebunden werden kann.
Dieser Begriff bezeichnet Wasser, das schon einmal für etwas genutzt wurde – in diesem Fall zum Duschen – und das weiter verwendet werden kann, wobei der Aspekt der Weiterverwendung eher in der Industrie als im Haushalt eine Rolle spielt. Brauchwasser muss gewissen hygienischen Minimumstandards genügen, auch wenn es nicht zum Trinken gedacht ist.
Regelte die Planung und Ausführung von Bauwerksabdichtungen. Wurde im Juli 2017 durch die DIN 18534 ersetzt.
Zement-Kunststoff-Mischungen, die mit dem Pinsel aufgetragen oder aufgespritzt werden können. Dank des Zements bleibt das Gemisch wasserdampf-durchlässig, der Kunststoff hält den Dichtungsschlamm flexibel. Eingesetzt werden Dichtungsschlämme überall, wo besonders hohe Anforderungen an den Feuchtigkeitsschutz gestellt werden.
Ein Bauteil zum Dichten, Verbinden und Schließen.
Fugenbewegungen lassen sich nicht vermeiden, darum müssen sie bei der Erstellung der Abdichtung berücksichtigt werden. Die DIN 18534 unterscheidet drei Fugentypen:
Ein besonders schnell trocknender Abdichtstoff. Bereits nach 4 Stunden kann mit diesem Material weitergearbeitet werden, d.h. es können weitere Abdichtschichten aufgetragen werden. Die gesamte Durchtrocknungszeit beträgt etwa 24 Stunden, das Nachdunkeln der Farbe zeigt an, dass der Stoff getrocknet ist.
Synthetische Harze, die sich mit weiteren Zusatzstoffen anreichern lassen. Werden häufig in Kleberverbundabdichtungen verwendet. Aufgrund ihrer hohen chemischen Beständigkeit kommen sie oft in hoch belasteten Zonen wie Schwimmbädern zum Einsatz. Grundsätzlich bieten sie als Abdichtstoff eine Alternative zu Dichtschlämmen.
Bei der Planung der Abdichtung müssen eventuelle mechanische Bewegungen, z. B. durch Rissbildung, berücksichtigt werden. Die DIN 18534 kennt drei Rissklassen, nämlich R1-I (bis 0,2 mm), R2-I (0,5 mm) und R3-I (1,0 mm + Rissversatz bis zu 0,5 mm). Je nach Kombination von Rissklasse und Wassereinwirkungsklasse empfehlen sich andere Abdichtungen.
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Stand: April 2018
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