Kompaktwissen Brandschutz Bodenabläufe

Auf einen Blick

  • Vorbeugender Brandschutz
    Bezeichnet alle organisatorischen, baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen, die die Entstehung und Ausbreitung von Bränden verhindern sollen. Dazu gehört auch die regelkonforme Sicherung von Rohren und Deckendurchführungen.
  • Brandschutz-Rohbauelemente
    Brandschutzelemente sorgen mit Hilfe einer Quellstoff-Einlage (im Brandfall aufschäumender Baustoff) dafür, dass Rohre, Entwässerungsleitungen und Bodenabläufe aus Kunststoff im Brandfall sicher verschlossen werden.
  • Feuerwiderstandsklasse / -dauer
    Die Feuerwiderstandsklasse eines Bauteils gibt Auskunft darüber, wie lange es einem Brand standhalten kann. Die Klassifizierung erfolgt anhand der DIN 4102-2 oder der DIN EN 13501-2.
  • Einbau Brandschutz-Rohbauelemente
    Die geringe Aufbauhöhe des Dallmer Brandschutz-Systems schafft die Voraussetzungen für eine fast abstandsfreie Verlegung der Abflussleitung unter der Decke. Generell müssen bei der Montage die zulassungskonformen Einbaubedingungen, die Art des Ablaufs, der Rohrleitung und der Decke beachtet werden.
 

Brandschutz in der Entwässerungstechnik

Brandschutz für Bodenabläufe und Duschrinnen in Betondecken

Brandschutz für Bodenabläufe und Duschrinnen in Betondecken

Im vorbeugenden Brandschutz werden Kunststoffabläufe mit einem senkrechtem Ablaufstutzen als Rohr- bzw. Deckendurchführungen angesehen, die abgeschottet werden müssen. Der Grund: Bricht ein Feuer aus, können sich Flammen, Rauch und Hitze sehr schnell über die Abwasserleitungen ausbreiten und so auch weitere Etagen in Brand setzen. Um das zu verhindern, müssen alle Durchführungen dieser Art fach- und normgerecht gesichert werden.

Ähnliches gilt auch für Flachdächer. Hier kann der Brand über die Dachabläufe auf das Dach überspringen. Mehr zum Thema Brandschutz für Dachabläufe finden Sie hier.

 

Funktionsweise Brandschutz-Rohbauelement

Zur Abschottung von Deckendurchführungen bietet Dallmer werkzeuglos installierbare Brandschutz-Rohbauelemente an. Kernstück dieser Elemente ist eine Brandschutzeinlage bestehend aus einer intumeszierenden Masse (im Brandfall aufschäumender Baustoff), die bei einer Hitzeeinwirkung von ca. 150 °C aufzuschäumen beginnt. Das Volumen des Materials vergrößert sich dabei um das 15- bis 20-Fache. Dadurch wird die Deckendurchführung schnell, zuverlässig und sicher verschlossen. Weder Wärme noch Flammen oder Rauch können sich über diese Durchführung weiter ausbreiten.

Feuer erwärmt den im Brandfall aufschäumenden Baustoff

1. Feuer erwärmt den im Brandfall aufschäumenden Baustoff (Dämmschichtbildner)

Deckendurchführung wird verschlossen

2. Deckendurchführung wird verschlossen

 

Aufbau Brandschutz-Rohbauelement

Brandschutz-Rohbauelement

1. Aufsatz mit Rost
2. Aufstockelement für Verbundabdichtungen gemäß DIN 18534
3. Ablaufgehäuse senkrecht mit Ablaufstutzen
4. Schallschutzmanschette
5. Haltebügel und Schalungshilfe zur werkzeuglosen Montage
6. Brand- und Schallschutz-Rohbauelement

 

Feuerwiderstandsklassen
DIN 4102-2 und DIN EN 13501-2

Die Brandschutz-Rohbauelemente werden in unterschiedliche Feuerwiderstandsklassen eingeteilt. Diese Klassifizierung wird sowohl von der deutschen Norm DIN 4102-2 als auch von der europäischen Norm DIN EN 13501-2 geregelt. In beiden Fällen entscheidet die Dauer, wie lange ein Bauteil dem Feuer widerstehen kann, über seine Einstufung.


DIN 4102-2

DIN EN 13501-2

Die Normen beschreiben die Feuerwiderstandsfähigkeit eines Bauteils oder Produkts anhand der folgenden Kriterien

F = Feuerwiderstandsdauer

R = Tragfähigkeit (Achtung! Je nach Kontext kann R auch für "Rohrabschottung" stehen)
E = Raumabschluss
I = Wärmedämmung

Maßeinheit

Minuten, es wird immer auf den nächsten durch 30 teilbaren Wert abgerundet

Minuten

In welche Klassen teilt man ein

F 30/60/90

REI 30/60/90/120

EI 30/60/90/120

Planer und Architekten müssen darauf achten, Brandschutz-Rohbauelemente auszuwählen, deren Feuerwiderstandsklasse zu der Decke passt, in der das Element eingesetzt wird. Ist die Feuerwiderstandsklasse des Brandschutzelements niedriger, mindert das die Effektivität der Decke. Anders ausgedrückt: Eine widerstandsfähige Decke nützt nichts, wenn sich das Feuer über die Rohre ausbreiten kann. Die folgende Tabelle zeigt, welche Anforderungen die Musterbauordnung und die Landesbauordnung an die Feuerwiderstandsfähigkeit von Bodenabläufen in Abhängigkeit der Gebäudeklasse stellen:

Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit von Bodenabläufen entsprechend der Musterbauordnung / den Landesbauordnungen

Gebäudeklassen GK 1 (a + b) GK 2 GK 3 GK 4 GK 5 Sonderbauten
OKF =
Oberkante Fußboden von Aufenthaltsräumen ab Oberkante Erdreich

Freistehende Gebäude <= 7 m OKF
(<= 2 Nutzungseinheiten und insgesamt <= 400 m2)
1)

Gebäude <= 7 m OKF
(<= 2 Nutzungseinheiten und insgesamt <= 400 m2)
1)

Sonstige Gebäude <= 7 m OKF
1)

Gebäude <= 13 m OKF
(Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m2)
1)

Sonstige Gebäude <= 22 m OKF
1)

  • Hotels
  • Versammlungs-
    stätten
  • Sportstätten
  • Schulen
  • Krankenhäuser

jeder Höhe und Hochhäuser <= 22 m OKF
2)

Bauteile in Kellergeschossen (Decken), MBO § 31 (2)

F 30

F 30

F 90

F 90

F 90

F 90 / F 120, 2)

Bauteile in Obergeschossen (Decken), MBO § 31 (1)

F 30

F 30

F 30

F 60 / F 90, 3)

F 90

F 90

Anforderungen an Bauteile in Obergeschossen (Decken) von "nicht F 30 Ländern" bis zur baurechtlichen Einführung der MBO 2002

F 30

F 30

F 30

F 60 / F 90, 3)

F 90

F 90, 2)

  1. Nach § 40 werden keine Anforderungen an die Abschottung von Bodenabläufen innerhalb von Wohnungen und Nutzungseinheiten mit nicht mehr als 400 m2 und nicht mehr als 2 Geschossen gestellt (GK 1 (a+b)).
  2. In Sonderbauten gelten differenzierte Anforderungen. Details sind den Sonderbauordnungen und dem spez. Brandschutzkonzept als Bestandteil der Baugenehmigung zu entnehmen.
  3. Abschottungen für hoch feuerhemmende Bauteile sind zur Zeit im Markt nicht verfügbar, deshalb Abschottungen für feuerbeständige Bauteile einbauen.
Bodenabläufe in F 30 Bauteilen mit Anforderungen an den Schall- und Brandschutz

Bodenabläufe in F 30 Bauteilen mit Anforderungen an den Schall- und Brandschutz

 
Bodenabläufe mit Anforderungen an den Schallschutz

Bodenabläufe mit Anforderungen an den Schallschutz

 
Bodenabläufe in F 60 / F 90 / F 120 Bauteilen mit Anforderungen an den Schall- und Brandschutz

Bodenabläufe in F 60 / F 90 / F 120 Bauteilen mit Anforderungen an den Schall- und Brandschutz

 
 

Die in der Übersichtstabelle geforderten Feuerwiderstandsdauern für Bodenabläufe sind bei der Planung und Ausführung zu berücksichtigen. Der Nachweis der jeweiligen Feuerwiderstandsdauer muss über einen Verwendbarkeitsnachweis, z. B. ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP), eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) geführt werden. Dies gilt auch für Bodenabläufe, die nach europäischen Normen geregelt und in der Bauregelliste dokumentiert sind.

"Bodenabläufe sind nach europäischen Normen geregelte Bauprodukte und benötigen daher für die Funktion als Bodenablauf keine weitere Zulassung. Sobald die Bodenabläufe Vorrichtungen für den vorbeugenden Brandschutz beinhalten, benötigen diese eine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) bzw. eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG). Zur Einhaltung der brandschutztechnischen Schutzziele wird die Ausschreibung von Bodenabläufen in der Qualität R 30/60/90/120 empfohlen. Pro Bodenablauftyp muss eine Übereinstimmungserklärung dem Bauherrn übergeben werden. Bei Durchführungen mit einer abZ/aBG muss ein Typenschild neben dem Bodenablauf an der Deckenunterseite montiert werden." (Zitat Kommentar zur MLAR/LAR, 5. aktualisierte Auflage der Autoren Lippe, Czepuck, Möller, Reintsema)

Hinweis: Bei Einhaltung der Tabelle werden alle bisherigen und neuen Anforderungen abgedeckt. Der Nachweis der jeweiligen Feuerwiderstandsdauer muss über einen Verwendbarkeitsnachweis, z. B. ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP), eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) erbracht werden.

Gebäudebereiche mit erhöhter Brandlast

Tiefgarage entsprechend MBO

Tiefgaragen innerhalb von Gebäuden entsprechend der MBO und den Landesbauordnungen

Tiefgarage

Hinweis: Bei Verlegung von Rohrleitungen in Tiefgaragen sind brennbare oder nicht brennbare Rohre zulässig. Die Abschottung von Leitungsdurchführungen durch Bauteile mit Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer muss gemäß MLAR/LAR, Abschnitt 4 erfolgen.

 

Hof- und Parkdeckablauf 616 mit Brandschutzelement 4

Hof- und Parkdeckablauf 616 mit Brandschutzelement 4

Hinweis: Für den Innen- und Außenbereich in Kombination mit Gussasphalt gemäß abZ-Nr. Z-19.17-1547 einsetzbar. 

 

Einbau eines Bodenablaufes mit Brandschutzelement

Kernbohrung erstellen

Kernbohrung erstellen
Alternativ: Die passende Deckendurchführung aus Styropor

Bedingt zugelassen: Waagerechter Rohranschluss mit R 30/60/90 Brandschutz-Manschette (BSM)
  • Brandschutzelement einschieben
  • Die integrierte Schalungshilfe (1) schließt selbsttätig den Spalt zwischen Brandschutzelement und Wandung nach unten ab
  • Zwischenräume mit Mörtel MG II oder MG III vergießen
 
Bodenablauf mit Schallschutzmanschette montieren

Bodenablauf mit Schallschutzmanschette montieren ...

Bodenablauf mit Schallschutzmanschette komplettieren

... und komplettieren

 

Hinweis: Ein großer Vorteil des Dallmer Brandschutz-Systems ist die geringe Aufbauhöhe, womit die Voraussetzungen für eine fast abstandfreie Verlegung der Abflussleitungen unterhalb der Decke gegeben sind!


Anforderungen an zugelassene Systeme

Einbau von Bodenabläufen mit Brandschutz-Rohrmanschetten am Bodenablauf

BSM Montagehinweise Bodenabläufe auf Rohdecke: Montagehinweise zur Abschottung von brennbaren Bodenabläufen mit R 30 bis R 90 Brandschutz-Manschetten unterhalb von massiven Decken mit Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer. Alle Abschottungsvarianten und Beispiele (in Bezug auf die Rohrmanschetten) sind nach den Vorgaben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) bzw. allgemeinen Bauartgenehmigungen (aBG) für die jeweiligen R 30 bis R 90 Brandschutzmanschetten umzusetzen. Bei Bedarf sind "nicht wesentliche Abweichungen" (siehe Grafik) von der abZ/aBG zu dokumentieren und vom Inhaber der Zulassung bestätigen zu lassen. Für wesentliche Abweichungen von der abZ/aBG sind Zustimmungen im Einzelfall (ZiE) bzw. vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen (vBG) zu beantragen.

Nicht zugelassen!

Nicht zugelassen: Senkrechter Rohranschluss mit Brandschutz-Manschette (BSM)

Senkrechter Rohranschluss mit Brandschutz-Manschette (BSM)

Die Abschottung von brennbaren Bodenabläufen mit R 30/60/90 Brandschutzmanschetten ist nur zulässig, wenn sich der Rohranschluss innerhalb der zulassungskonformen Mindestunterdeckung von ≥ 150 mm befindet. Bei Bauteildicken < 150 mm zwischen Unterkante Bodenablauf und Oberkante Brandschutzmanschette ist eine Abschottung mit BSM nicht zulässig.

 

Hinweis: Nur zulässig, wenn eine Unterdeckung des Bodenablaufs bzw. eine Überdeckung oberhalb der BSM von ≥ 150 mm vorhanden ist.

Bedingt zugelassen!

Bedingt zugelassen
Bedingt zugelassen: Waagerechter Rohranschluss mit R 30/60/90 Brandschutz-Manschette (BSM)
 

Waagerechter Rohranschluss mit R 30/60/90 Brandschutz-Manschette (BSM)

Der Einbau von brennbaren Bodenabläufen ist nur zulässig, wenn die Mindestunterdeckung eingehalten wird. Das Bauteil unterhalb des Bodenablaufes muss mindestens der geforderten Feuerwiderstandsdauer entsprechen und über eine abZ/aBG nachgewiesen werden.

Zugelassen vom Deutschen Institut für Bautechnik!

Zugelassen vom Deutschen Institut für Bautechnik!

Senkrechter Einbau mit R 30/60/90/120 Dallmer-Brandschutzelement

Der Einbau wurde unter Beachtung der zulassungskonformen Einbaubedingungen als allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) bzw. allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) vom DIBt, Berlin bestätigt.

 

Hinweis zu Kunststoffabläufen mit Anschluss an brennbare und nicht brennbare Rohrleitungen

Anschlussleitungen unterhalb der Decke müssen komplett als nicht brennbares Rohr mit nicht brennbarer Befestigung geführt werden, da sonst der Verlust des Raumabschlusses an der Anschlussleitung nicht zu verhindern ist. Das gilt auch für die Anschlüsse bei Deckendurchführungen. Übergangsstücke aus brennbaren Baustoffen sind zulässig, wenn die Bodenabläufe in R 30/60/90 Qualität ausgeführt sind.

Einbauvariante 1: Kunststoffablauf mit Anschluss an NICHT BRENNBARE Rohrleitungen

Einbauvariante 1
  1. Gussrohr DN 80
  2. Gussrohr DN 100
  3. Klimarock Matte / 30 mm
  4. Aufstockelement TistoDrain S 10
  5. Ablaufgehäuse 40 S, DN 50
  6. Dallmer Brandschutz-Rohbauelement
  7. Dallmer HT/SML-Rohrverbinder
  8. Gussrohr DN 50
  9. R 30/60/90/120-Rohrabschottungen diverser Hersteller mit abP/abZ/aBG
 

Einbaubeispiel eines R 30/60/90/120 Dallmer Bodenablaufs in Verbindung mit nicht brennbaren Entwässerungsleitungen z. B. SML-Schmutzwasserleitung. Die Abschottung der nichtbrennbaren Entwässerungsleitung muss in R 30/60/90/120 Qualität oder nach den Erleichterungen der MLAR/LAR, Abschnitt 4.3 erfolgen.

Einbauvariante 2: Kunststoffablauf mit Anschluss an BRENNBARE Rohrleitungen

Einbauvariante 2
  1. B1-/B2-Rohr
  2. B1-/B2-Rohr DN 100
  3. Aufstockelement TistoDrain S 10
  4. Ablaufgehäuse 40 S, DN 50
  5. Dallmer Brandschutz-Rohbauelement
  6. B1-/B2-Rohr DN 50
  7. R 30/60/90/120-Brandschutzmanschette mit nachträglicher Befestigung oder Einzelmörtelung mit abZ/aBG
 

Einbaubeispiel eines R 30/60/90/120 Dallmer Bodenablaufes in Verbindung mit brennbaren Entwässerungsleitungen. Die Abschottung der brennbaren Entwässerungsleitung muss in R 30/60/90 Qualität mit Brandschutzmanschetten auf Grundlage einer allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) erfolgen.


Anwendungsbeispiele

Brandschutz bei Bodenabläufen in F 30/60/90/120 Bauteilen

Die Anforderungen an die brandschutztechnische Funktion der Abschottung von Bodenabläufen werden in der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) und den auf dieser Basis in den Bundesländern baurechtlich eingeführten Leitungsanlagen-Richtlinien (LAR) geregelt.

"Bodenabläufe sind nach DIN EN 12056 Bestandteil der Abwasseranlage. Aus diesem Grund gelten die identischen Anforderungen an die Abschottung wie bei Rohrdurchführungen, die in den baurechtlich eingeführten Leitungsanlagen-Richtlinien unter Abschnitt 4 der MLAR/LAR beschrieben sind. Eine besondere Benennung in der MLAR/LAR ist somit nicht erforderlich." (Zitat aus der Dokumentation von Dipl.-Ing. Manfred Lippe zur Abschottung von Bodenabläufen)

Die brandschutztechnischen Anforderungen der Leitungsanlagen-Richtlinien an die Feuerwiderstandsdauer müssen demzufolge auch bei Bodenabläufen zwingend eingehalten werden.

Dallmer bietet durch die besondere Konstruktion der brandschutztechnisch geschützten Bodenabläufe eine Vielzahl von Anschlussmöglichkeiten zu den marktüblichen Entwässerungssystemen.

Mit nicht brennbaren Rohrleitungen
Mit brennbaren Rohrleitungen
Mit nicht brennbaren Rohrleitungen (direkter Anschluss)
Mit Duschrinnen
Mit Hof- und Parkdeckabläufen
Anwendungsbeispiel mit nicht brennbaren Rohrleitungen

mit abZ Z-19.17-1543

  1. Ablauf
  2. Betondecke
  3. nicht brennbares Rohr z. B. SML-Rohr
  4. HT/SML-Verbinder
  5. Brandschutz-Rohbauelement
  6. Mörtel MG II/III
  7. Schallschutzmanschette
 
Anwendungsbeispiel mit brennbaren Rohrleitungen

mit abZ Z-19.17-1543

  1. Ablauf
  2. Betondecke
  3. brennbares Rohr z. B. HT-Rohr
  4. Brandschutz-Rohbauelement
  5. Mörtel MG II/III
  6. Schallschutzmanschette
 
Anwendungsbeispiel mit nicht brennbaren Rohrleitungen (direkter Anschluss)

mit abZ Z-19.17-1543

  1. Ablauf 61 GA zum Direktanschluss an SML-Rohr
  2. Betondecke
  3. nicht brennbares Rohr z. B. SML-Rohr
  4. Brandschutz-Rohbauelement
  5. Mörtel MG II/II
  6. Schallschutzmanschette
 
Anwendungsbeispiel mit Duschrinnen

mit abZ Z-19.17-1547

  1. Duschrinne
  2. Betondecke
  3. nicht brennbares Rohr z. B. SML-Rohr
  4. HT/SML-Verbinder
  5. Brandschutz-Rohbauelement
  6. Mörtel MG II/III
  7. Schallschutzmanschette
 
Anwendungsbeispiel mit Hof- und Parkdeckabläufen

mit abZ Z-19.17-1543

  1. Ablauf
  2. Betondecke
  3. nicht brennbares Rohr z. B. SML-Rohr
  4. HT/SML-Verbinder
  5. Brandschutz-Rohbauelement
  6. Mörtel MG II/III
  7. Schallschutzmanschette
 

Brandschutz bei Bodenabläufen in Bestandsbauten

Da sich die Bautätigkeit inzwischen sehr stark auch auf den Aufgabenbereich "Bauen im Bestand" und "Sanierung von Bestandsbauten" konzentriert, müssen für die Planung und Ausführung von Leitungsanlagen Konzepte für Bestandsdecken entwickelt werden. Die folgenden Darstellungen sollen bei der Umsetzung im bauaufsichtlich geregelten Bereich und in der Praxis Empfehlungen geben.

Leitungsführungen und Abschottungen bei Sonder- / Bestandsdecken
Es gibt eine Vielzahl von Geschossdecken – insbesondere in Bestandsbauten, die durch den Anwendungsbereich bauaufsichtlich nachgewiesener Abschottungsmaßnahmen (abZ / aBG) im Hinblick auf den Einbau in Sonderdecken nicht ausreichend abgedeckt sind. Als Beispiele werden genannt:

  • Holzbalkendecken mit F 30-/F 90-Unterdecken
  • Rippen-Ziegeldecken
  • Hohlkammerdecken
  • Kappendecken
  • u.v.m.

Innerhalb einer "F 30/60/90-Auslaibung und Ausmörtelung" können alle Dallmer Brandschutz-Rohbauelemente eingebaut werden. Die Auslaibung und Ausmörtelung stellt dabei den Durchbruch innerhalb der Sonderdecke dar.

In Holzbalkendecke F30* (mit Auslaibung und Mörtelverguss)
In Holzbalkendecke mit F30/60/90 Unterdecke* (mit Auslaibung und Mörtelverguss)
In Hohlkammerdecken F 30/60/90*
In Rippen- und Ziegeldecken F 30/60/90*
Anwendungsbeispiel in Holzbalkendecke F30*

mit abZ Z-19.17-1543

  1. Ablauf
  2. nicht brennbares Rohr z. B. SML-Rohr
  3. HT/SML-Verbinder
  4. Brandschutz-Rohbauelement
  5. Mörtel MG II/III
  6. Schallschutzmanschette
  7. Auslaibung
 

*Abweichender Einbau des Bodenablaufes in einer massiven Deckenausmörtelung innerhalb von Sonderdecken entsprechend den Einbauvorschlägen des Kommentars zur MLAR/LAR (5. aktualisierte Auflage der Autoren Lippe, Czepuck, Möller, Reintsema)

Anwendungsbeispiel in Holzbalkendecke mit F30/60/90 Unterdecke

mit abZ Z-19.17-1543

  1. Ablauf
  2. nicht brennbares Rohr z. B. SML-Rohr
  3. HT/SML-Verbinder
  4. Brandschutz-Rohbauelement
  5. Mörtel MG II/III
  6. Schallschutzmanschette
  7. Auslaibung
 

*Abweichender Einbau des Bodenablaufes in einer massiven Deckenausmörtelung innerhalb von Sonderdecken entsprechend den Einbauvorschlägen des Kommentars zur MLAR/LAR (5. aktualisierte Auflage der Autoren Lippe, Czepuck, Möller, Reintsema)

Anwendungsbeispiel in Hohlkammerdecken F 30/60/90

mit abZ Z-19.17-1543

  1. Ablauf
  2. Mineralwolle ≥ 1000°C
  3. brennbares Rohr z. B. HT-Rohr
  4. Brandschutz-Rohbauelement
  5. Mörtel MG II/III
  6. Schallschutzmanschette
 

*Abweichender Einbau des Bodenablaufes in einer massiven Deckenausmörtelung innerhalb von Sonderdecken entsprechend den Einbauvorschlägen des Kommentars zur MLAR/LAR (5. aktualisierte Auflage der Autoren Lippe, Czepuck, Möller, Reintsema)

Anwendungsbeispiel in Rippen- und Ziegeldeckcken F 30/60/90

mit abZ Z-19.17-1543

  1. Ablauf
  2. nicht brennbares Rohr z. B. SML-Rohr
  3. HT/SML-Verbinder
  4. Brandschutz-Rohbauelement
  5. Mörtel MG II/III
  6. Schallschutzmanschette
 

*Abweichender Einbau des Bodenablaufes in einer massiven Deckenausmörtelung innerhalb von Sonderdecken entsprechend den Einbauvorschlägen des Kommentars zur MLAR/LAR (5. aktualisierte Auflage der Autoren Lippe, Czepuck, Möller, Reintsema)

Brandschutz bei bodengleichen Duschen mit Verbundabdichtung nach ZDB-Merkblatt 1.2010 in Bestandsbauten

  • Die Vorgaben aus den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen (abP) bzw. Zulassungen (abZ / aBG) sind zur Erstellung der Abschottung einzuhalten.
  • Die Einholung einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE) bzw. vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung (vBG) bei der obersten Baubehörde oder Genehmigung zu einer Abweichung von der LAR durch die untere Baubehörde ist i.d.R. nicht erforderlich.
  • Die Abstimmung mit einem Statiker vor Erstellung des Durchbruchs wird dringend empfohlen.
  • Die Abstimmung mit dem vor Ort tätigen Brandschutzsachverständigen bzw. Fachbauleiter Brandschutz ist erforderlich.
Mit Hof- und Parkdeckabläufen
In Holzbalkendecke F 30*(Auslaibung und Mörtelverguss)
In Hohlkammerdecken F 30*
In Betondecke mind. 100 mm 
Anwendungsbeispiel mit Hof- und Parkdeckabläufen

mit abZ Z-19.17-1547

  1. Ablauf
  2. Betondecke
  3. nicht brennbares Rohr z. B. SML-Rohr
  4. HT/SML-Verbinder
  5. Brandschutz-Rohbauelement
  6. Mörtel MG II/III
  7. Schallschutzmanschette
 
Anwendungsbeispiel in Holzbalkendecke F 30* (mit Auslaibung und Mörtelverguss)

mit abZ Z-19.17-1543

  1. Ablauf
  2. Verbundabdichtung
  3. nicht brennbares Rohr z. B. SML-Rohr
  4. HT/SML-Verbinder
  5. Brandschutz-Rohbauelement
  6. Mörtel MG II/III
  7. Auslaibung
 

*Abweichender Einbau des Bodenablaufes in einer massiven Deckenausmörtelung innerhalb von Sonderdecken entsprechend den Einbauvorschlägen des Kommentars zur MLAR/LAR (5. aktualisierte Auflage der Autoren Lippe, Czepuck, Möller, Reintsema)

Anwendungsbeispiel in Hohlkammerdecken F 30*

mit abZ Z-19.17-1543

  1. Duschrinne
  2. Verbundabdichtung
  3. Mineralwolle ≥ 1000°C
  4. nicht brennbares Rohr z. B. SML-Rohr
  5. HT/SML-Verbinder
  6. Brandschutz-Rohbauelement
  7. Mörtel MG II/III
  8. Schallschutzmanschette
 

*Abweichender Einbau des Bodenablaufes in einer massiven Deckenausmörtelung innerhalb von Sonderdecken entsprechend den Einbauvorschlägen des Kommentars zur MLAR/LAR (5. aktualisierte Auflage der Autoren Lippe, Czepuck, Möller, Reintsema)

Anwendungsbeisipel in Betondecke ≥ 100 mm

mit abZ Z-19.17-1543

  1. Ablauf
  2. Verbundabdichtung
  3. Betondecke
  4. Calciumsilikat-Aufdopplung
  5. nicht brennbares Rohr z. B. SML-Rohr
  6. Brandschutz-Rohbauelement
  7. Mörtel MG II/III
  8. Schallschutzmanschette
 

Normen und Richtlinien

MBO
MLAR/LAR
DIN EN 12056
DIN 4102
DIN EN 13501

Musterbauordnung

Wird herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der 16 Länder (ARGEBAU).

Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie, herausgegeben von der ARGEBAU, veröffentlicht über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt)

Mit der MLAR wird erläutert, wie die gemäß MBO vorgegebenen (Brand-) Schutzziele erreicht werden können. Sie dient als Richtlinie für die Planung und Verlegung von Rohrleitungen und Abläufen im vorbeugenden Brandschutz. Die LAR ist die im jeweiligen Bundesland baurechtlich bekannt gemachte Fassung. In der LAR werden die Anforderungen an Rohrleitungen einschließlich der erforderlichen Befestigungen und Dämmstoffe im Zusammenhang mit der Verlegung in Rettungswegen beschrieben. Die LAR soll den vorbeugenden Brandschutz bei Leitungsanlagen verbessern und alle Beteiligten dabei unterstützen, das Gebäude in einem angemessenen und vertraglichen Sicherheitsstandard zu errichten. Die LAR definiert ebenso die Ausführungsgrundsätze für die Durchdringung einer Rohrleitung oder eines Boden- bzw. Deckenablaufs in senkrechter Ausführung durch eine feuerbeständige Wand oder Decke. Danach sind Wand- und/oder Deckendurchführungen in Verbindung mit nationalen Verwendbarkeitsnachweisen (abZ / abP / aBG) in R 30/60/90/120-Qualität auszuführen.

Bezieht sich auf die Schwerkraftentwässerung innerhalb von Gebäuden und gibt u. a. vor, wie die Entwässerungsanlagen geplant und errichtet werden müssen, damit ein sicherer Schutz gegen Brandübertragungen gewährleistet ist. In Bauwerken, wo Rohrleitungen durch Wände und Decken mit besonderen Anforderungen bezüglich des Feuerwiderstandes geführt werden, müssen besondere Vorkehrungen in Übereinstimmung mit den nationalen und internationalen Vorschriften getroffen werden.

Bezieht sich auf das Brandverhalten von Bauteilen und Baustoffen. Diese Norm definiert die Feuerwiderstandsklassen, welche Baustoffe im Bereich der Haustechnik verwendet werden dürfen und wie die Bauteile sowie Baustoffe geprüft werden.

Europäische Norm zur Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten. Hat auf europäischer Ebene eine ähnliche Funktion wie die DIN 4102 auf deutscher.

Glossar

Zum Brandschutz gehören alle Maßnahmen, die zur Verhinderung und Bekämpfung von Bränden beitragen. Da dies ein weites und komplexes Feld ist, werden die verschiedenen Arten des Brandschutzes in folgende Kategorien unterteilt:

  • Abwehrender Brandschutz
    Konkrete Maßnahmen, die dazu beitragen, dass das Feuer möglichst schnell gelöscht werden kann und die die Rettung von Menschen oder Tieren unterstützen.
  • Anlagentechnischer Brandschutz
    Alle technischen Anlagen, die bei der Brandvermeidung, Branderkennung und Brandbekämpfung helfen. Typische Beispiele sind Rauchmelder, selbsttätige Löschanlagen oder Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.
  • Baulicher Brandschutz
    Bezieht sich darauf, welche Baustoffe und Bauteile verwendet werden dürfen und wie die Fluchtwege sowie Löschanlagen geplant werden müssen.
  • Organisatorischer Brandschutz
    Brandschutzbeauftragte oder Schulungen zum Thema Brandschutz gehören zum Bereich des organisatorischen Brandschutzes.
  • Vorbeugender Brandschutz
    Alle konkreten Maßnahmen, die darauf abzielen, Brände zu verhindern bzw. die Verbreitung des Feuers zu stoppen.

Anhand der DIN 4102 oder der DIN EN 13501 werden Bauprodukte in verschiedene Klassen eingeteilt, abhängig davon, wie lange sie ihre Funktionsfähigkeit unter Hitzeeinwirkung behalten.

Relevante Produkte

Brandschutz-Rohbauelement 1

Brandschutz-Rohbauelement 2

Brandschutz-Rohbauelement 3

Brandschutz-Rohbauelement 4

Brandschutz-Rohbauelement 5

Brandschutz-Rohbauelement 11, DN 50

Brandschutz-Rohbauelement 11 Duo, DN 50

 
 

Brandschutz-Rohbauelement 1

1

Brandschutz-Rohbauelement 2

2

Brandschutz-Rohbauelement 3

3

Brandschutz-Rohbauelement 4

4

Brandschutz-Rohbauelement 5

5

Brandschutz-Rohbauelement 11, DN 50

6

Brandschutz-Rohbauelement 11 Duo, DN 50

7

Weitere Downloads

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Stand: November 2020

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